KuV24-media Berufshaftpflichtversicherung für die Marketing-, PR- und Werbebranche

Unsere KuV24-media Berufshaftpflichtversicherung bietet für Ihre beruflichen Aktivitäten in der Marketing- und Werbebranche eine umfassende Versicherungslösung, die Sie durch die modulare Kombination einzelner Bausteine indiviuell an Ihren Absicherungsbedarf anpassen können:

  • Integraler Bestandteil des Versicherungsschutzes ist vor allem auch die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen und Abmahnungen (passiver Rechtschutz), die gegen Sie bzw. Ihr Unternehmen gestellt werden.
  • Berechtigte Schadenersatzansprüche werden natürlich in Ihrem Interesse schnell und unbürokratisch reguliert, wenn es gilt, Ihre Kundenbeziehung durch den Schadenfall nicht zu gefährden.

Highlights

Alle Leistungserweiterungen im Überblick

Mit der Media-Haftpflichtversicherung von KuV24 haben Sie die Möglichkeit mit individuellen Bausteinen den für Sie optimalen Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen selbst zu gestalten. Egal für welche Variante Sie sich entscheiden, die Vorteile liegen klar auf Ihrer Seite. Mit unserem Versicherungskonzept, erhalten Sie eine maßgeschneiderte und umfassende berufstypische Haftpflichtversicherung, die Ihre Risiken kalkulierbar macht.

 

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Ihre Vorteile im Überblick

  • Weltweiter All-Risk-Versicherungsschutz

Hiscox bietet Versicherungsschutz, unabhängig davon, wo Sie arbeiten oder belangt werden. Bei der All-Risk-Deckung sind alle branchentypischen Tätigkeiten versichert, solange diese nicht ausdrücklich in unseren Versicherungsausschlüssen genannt sind.

  • Versicherungsschutz für gesetzliche und vertragliche Haftpflichtansprüche, wie z. B. entgangener Gewinn oder vergebliche Aufwendungen

Beispiel: Eine Restaurantkette beauftragt eine Werbeagentur mit einer Werbekampagne. Am 20.01. sollen die Kunden zwei Burger zum Preis von einem erhalten. Auf den Werbemitteln schleicht sich eine falsche Zahl ein und aus dem 20.01. wird der 20.07. Der Fehler wird nicht bemerkt und die einkalkulierte Ware zum 20.01. von der Restaurantkette bestellt. Auf Grund der falschen Werbung stellt sich am 20.01. nicht der erwartete Besucheransturm ein und ein Großteil der Ware verdirbt. Die Restaurantkette stellt der Werbeagentur die Kosten der verdorbenen Ware in Rechnung sowie den entgangenen Gewinn.

  • Versicherungsschutz für Schäden durch verzögerte Leistungserbringung

Beispiel: Eine Werbeagentur versäumt es, die für die Fertigstellung einer Sonderverkaufsaktion zu Weihnachten erforderlichen Werbeunterlagen fertigzustellen. Aufgrund diesen Fehlers kann die Verkaufsaktion nicht wie geplant beworben werden. Im Vergleich zur Vorjahres-Aktion kommen deutlich weniger Kunden, was beim Auftraggeber zu einem Umsatzverlust im Weihnachtsgeschäft führt. Dieser verlangt daraufhin die Übernahme der finanziellen Nachteile.

  • Versicherungsschutz bei Verletzung von Schutz- und Urheberrechten

Beispiel: Eine Werbeagentur verwendet für einen Flyer ein Bild von einem Architektenhaus, für das die Lizenzrechte nicht geklärt sind. Der Fotograf, Architekt sowie Gebäudeeigentümer machen daraufhin umfangreiche Urheberrechtsverletzungen geltend. Der Schaden belief sich inkl. Rechtsstreit auf 650.000 €.

  • Versicherungsschutz bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Beispiel: Eine Datei, die personenbezogene Daten über bestimmte Angestellte enthält, wird versehentlich an Dritte weitergegeben. Die betroffenen Personen fordern Schadenersatz.

  • Versicherungsschutz bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten

Beispiel: Versehentlich werden vertrauliche Informationen über ein Produkt an die Konkurrenz des Auftraggebers weiter gegeben. Als der Kunde erfährt, dass die Konkurrenz diese Informationen erhalten hat, fordert er Schadenersatz von der Agentur.

  • Versicherungsschutz für die Kosten strafrechtlicher Verteidigung

Sollte gegen Sie ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben werden, der einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, sind die Kosten für die Rechtsverteidigung bis zu einer Entschädigungsgrenze von 250.000 € mitversichert.

  • Versicherungsschutz für Schäden durch Virenübertragung oder andere Malware

Beispiel: Sie schleusen versehentlich per E-mail einen Virus in das Netzwerk Ihres Kunden ein. Die „Säuberungsarbeiten“ für das Netzwerk kosten 35.000 €.

Die Versicherung übernimmt bis zu einer Entschädigungsgrenze von 250.000 € Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihrer Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurücktritt.

Entsteht Ihnen dadurch ein Schaden, dass Sie für Ihren Auftraggeber in eigenem Namen fehlerhafte Aufträge an Dritte erteilen, ersetzt der Versicherer auch direkt durch Sie fehlerhaft gedruckte Materialien, die für Ihren Kunden bestimmt waren.

  • Versicherungsschutz für Vertrauensschäden

Auch wenn Sie wegen vorsätzlicher Handlungen Ihrer Angestellten oder freien Mitarbeitern Opfer eines Vermögensdeliktes werden, übernimmt die Versicherung den Ihnen dadurch entstandenen Schaden. Zum Beispiel beim Griff in die Kasse einer Ihrer Mitarbeiter. Zu den versicherten Szenarien zählen insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Untreue oder Betrug. Entschädigungsgrenze 250.000 €.

  • Versicherungsschutz für Reparaturkosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Hackerangriffe

Entschädigungsgrenze 250.000 €.

  • Unbeschränkte Vorumsatz-Deckung

Schadenersatzforderungen aus Aufträgen oder Projekten, die vor Beginn des Versicherungsvertrages durchgeführt und abgeschlossen wurden, gelten als mitversichert, sofern der Schaden während der Laufzeit der Police eintritt und geltend gemacht wird.

  • Automatische Mitversicherung von Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Zweigstellen im Europäischen Wirtschaftsraum

Auch Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Zweigstellen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind  nach individueller Prüfung mitversicherbar.

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Wer ist versichert?

Business Woman

Die KuV24-media Haftpflichtversicherung bietet Ihnen sinnvoll bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus Ihrem kreativen Veröffentlichungs- und Dienstleistungsrisiko, wenn Sie beipielsweise als Public-Relations-Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oderMarktforschungsinstitut tätig sind. Versicherungsschutz besteht auch bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder bei der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten. Sie erhalten umfassenden Versicherungsschutz durch die offene Deckung zu Ihrem typischen Berufsbild.

Die Media-Haftpflichtversicherung ist für Freiberufler wie auch für Selbständige und Unternehmen gleich welcher Rechtsform geeignet.

 

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... oder in einem von vielen weiteren Berufen.

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Was ist versicherbar?

Alle Versicherungsmodule im Überblick

In Ihrem Geschäftsbereich Marketing, Werbung, PR, Grafik, Design und Social Media sind maßgeschneiderte und individuelle Lösungen gefragt. Deshalb ist es uns wichtig, dass Sie Ihren Versicherungsumfang ganz nach Ihrem Bedarf zusammenstellen können.

Der modulare Aufbau des bedarfsgerechten Versicherungskonzepts gibt Ihnen individuell und flexibel die Möglichkeit, die eigentliche Berufshaftpflichtversicherung als Basis-Komponente zur Absicherung von Vermögensschäden bei Ihrer Tätigkeit in der Marketing- und Werbe-Branche um weitere Versicherungs-Module zu ergänzen:

Diese Leistungskomponente ist das essentielle Kernstück Ihrer Haftpflichtversicherung und schützt Sie vor Vermögensschäden, wenn im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit ein entsprechender Schadenersatz von Ihnen gefordert wird.

Auf Grund des in der Mediabranche regelmäßig hohen Zeitdrucks lassen sich trotz einer professioneller Arbeitsweise Fehler leider kaum vermeiden. Auch kleine Flüchtigkeitsfehler, durch Schreibfehler oder die Nutzung von Bildmaterial ohne die erforderlichen Lizenzrechte, können hohe  Schadenersatzforderungen für Sie bewirken.

Das Basis-Modul „Berufshaftpflichtversicherung“ verschafft Ihnen weltweiten Versicherungsschutz (auch in den USA und Kanada) und durch den mitversicherten "Passiven Rechtsschutz" übernimmt die Versicherung auch die Kosten zur Abwehr unberechtigter Forderungen.

Hier einige Schadenbeispiele:

  • Wegen eines Tippfehlers im Text einer Druckvorlage muss ein Werbeprospekt nochmals gedruckt werden
  • Die Verwendung von rechtlich geschütztem Bild-, Ton- oder Textmaterial führt zu einer Abmahnung wegen der Verletzung von Urheberrechten.
  • Verzögerungen in der Projektabwicklung führen zu Schadenersatzforderungen Ihres Auftraggebers an Sie wegen Umsatzeinbußen, weil eine Werbekampagne nicht zum gesetzten Termin starten kann.

Als sinnvolle Ergänzung zur Absicherung Ihres beruflichen Risiko können Sie noch zusätzlich die sogenannten Eigenschäden aus Druckaufträgen mitversichern.

Versicherungsschutz besteht dann auch, wenn Kosten für vergebliche Aufwendungen aus Druck-, Streuungs- oder Herstellungsaufträgen entstehen, die Sie für Ihren Auftraggeber in eigenem Namen an Dritte erteilt haben, und diese Aufwendungen aufgrund eigener Pflichtverletzungen nicht an Ihren Auftraggeber weitergegeben werden können.

Solche Druckeigenschäden können beispielsweise Aufträge an Druckereien aber auch Streuungsaufträge in Zeitungen bei Werbe- und Anzeigenschaltungen sein.

Diese Klausel gilt ebenso für die hergestellten eigenen Druckerzeugnisse.

Verursachen Sie in Ihren Geschäftsräumen, unterwegs oder beim Kunden vor Ort, bei einem Messebesuch oder einem Seminar einen Personen- oder Sachschaden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.

Einige Schadenbeispiele auch hierzu

  • Beim Besuch in Ihrer Agentur stolpert ein Kunde über ein loses Kabel am Boden und bricht sich einen Arm. Es entstehen Arztkosten und Schmerzensgeldansprüche.
  • Bei der Präsentation Ihrer Kampagne in den Geschäftsräumen Ihres Auftraggebers verschütten Sie versehentlich Kaffee und der Teppichboden im Konferenzraum des Kundnen muss aufwendig gereinigt werden.

Trotz des professionell achtsamen Umgangs mit Kundendaten sind gerade auch Unternehmen der Werbebranche immer wieder von Datenschutzverstößen, Hacker- und Cyber-Attacken betroffen.

Mit diesem Zusatzbaustein für Cyber- und Datenrisiken erhalten Sie finanziellen Schutz und professionellen Support im Schadensfall. Die Hiscox, Ihr Versicherer, übernimmt im Schadensfall nicht nur die Kosten der Wiederherstellung, sondern unterstützt Sie auch präventiv mit einem individuellen Cyber-Krisenplan und Assistance-Leistungen, wenn der Schaden dann doch eingetreten ist. Zum Leistungsspektrum gehört eine 24/7-Krisenhotline zu Ihrer sofortigen Unterstützung durch ein IT-Sicherheitsunternehmen und eine Fachanwaltskanzlei. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Information aller Betroffenen wird professionell für Sie erledigt.

Hier ebenfalls einige Schadenbeipiele

  • Eine Hackerattacke führt zum Verlust und Mißbrauch von kritischen Daten
  • Der Diebstahl des Notebooks einer Ihrer Mitarbeiter führt auch zum Verlust von sensiblen Kundendaten
  • Ein USB-Stick geht verloren und taucht mit sensiblen Daten bei der Konkurrenz wieder auf
  • Sie werden Opfer eines Malware- oder Trojaner-Angriffs. Der Cyber-Erpresser fordert einen hohen Geldbetrag zur Freischaltung Ihrer EDV.

Auch Ihre Betriebsausstattung und vor allem Ihr EDV-Equipment stellen einen Wert für Ihr Unternehmen dar, den Sie durch diesen Zusatzbaustein absichern können.

Der Versicherungsschutz deckt dabei das Inventar nicht nur im Büro, sondern auch unterwegs, beim Kunden vor Ort oder auf Dienstreisen ab. Im Schadensfall werden die Kosten für die Reparatur oder einen gleichwertigen Ersatz übernommen.

Schadenbeispiele:

  • Ein Brand vernichtet die gesamte Einrichtung und das technische Equipment in Ihren Büroräumen
  • Einem Ihrer Mitarbeiter wird unterwegs sein Laptop gestohlen
  • Über ein Netzwerkabel stolpert jemand und reißt die EDV vom Schreibtisch. Das Display wird dabei zerstört.
  • Das Netzteil des versicherten PC´s wird durch einen Überspannungsschaden, ausgelöst durch ein Gewitter, zerstört.

Ihr Versicherer: Hiscox

Wir freuen uns, Ihnen die Versicherungsgesellschaft Hiscox vorzustellen, die als internationaler Spezialversicherer in Deutschland schon seit über 20 Jahren innovative Versicherungslösungen im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung branchenspezifisch durchdachte Versicherungslösungen konzipiert - auch für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen der Marketing-, PR- und Werbebranche:

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Versicherungsbedingungen und rechtliche Hinweise

Wir halten es für wichtig, dass Sie die Möglichkeit haben, die "Spielregeln" Ihres KuV24-media Versicherungsvertrages kennenzulernen, bevor Sie die Versicherung abschließen...

... denn die sehr kundenfreundlichen Versicherungsbedingungen Marketing & Advertising by Hiscox müssen sich nicht verstecken!

zu den Versicherungsbedingungen - lernen Sie die kundenfreundlichen Regelungen kennen

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Natürlich wollen Sie wissen, was Sie unsere Versicherungslösung kostet!

Hier können Sie schnell und einfach ermitteln, was Sie der gewünschte Versicherungsumfang in verschiedenen, frei wählbaren Varianten kostet...

... und wenn Sie sich für die zu Ihrem individuellen Absicherungsbedarf passenden Versicherungsumfang entschieden haben, können Sie die von Ihnen konfigurierte Versicherung dann auch gleich online abschließen:

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