Aus Schaden wird man klug - In den meisten Fällen ist es jedoch besser aus dem Schaden anderer zu lernen und selbst schadlos klug zu werden.
In der Alltagshektik kann schnell aus Vergeßlichkeit, Leichtsinn oder Unvorsichtigkeit etwas passieren.
Wir haben Ihnen hier einige interessante Versicherungsfälle und Schadenbeispiele zusammengestellt, die Ihnen die Wichtigkeit der Berufshaftpflicht für die Marketing-, Media- und Werbebranche verdeutlichen. Bei vielen der beschriebenen Schadenfälle wurde ein hoher Geldbetrag fällig, den der Versicherer übernommen hat und den Media-Experten so vor den finanziellen Folgen geschützt hat. Schützen auch Sie Ihr Vermögen mit der richtigen Berufshaftpflichtversicherung!
Eine von einem Fast Food Restaurant beauftragte Werbeagentur trat für eine Kampagne an die Erfinder eines Zeichentrick Hundecharakters heran. Die Cartoonzeichner entwickelten folglich Entwürfe, welche den Hund und die Marke des Restaurants zeigten. Unter der Annahme einer Bezahlung bei Einsatz der Entwürfe in der Kampagne lieferten die Zeichner Art Boards an die Agentur. Diese jedoch entwickelte eine eigene Kampagne mit einem echten Tier als Hauptdarsteller, der augenscheinlich sehr viele Charakteristika des Zeichentrick Hundes aufwies.
Die Zeichner verklagten die Agentur und behaupteten, dass die zur Verfügungstellung der Entwürfe eine Limitierung der Verwendungsrechte impliziere. In der Folge führe jegliche andere Verwendung zu einer Rechteüberschreitung und Schadenersatz. Der Fall erreichte das höchste Berufungsgericht und erzielte dort einen Vergleich – in siebenstelliger Höhe!
Eine Medienagentur wurde von einer führenden Wohltätigkeitsorganisation beauftragt, 900.000 Mailing-Päckchen vorzubereiten. Der Versand der Päckchen sollte nach einem komplexen und sehr zeitkritischen Ablaufplan erfolgen. Eine Vielzahl kleinerer Fehler bei der Organisation des Mailings führte dazu, dass der Zeitplan der Wohltätigkeitsorganisation vollkommen überworfen wurde und die Päckchen erst mit einer Verzögerung von 3 Arbeitstagen versandt werden konnten.
Zwei Monate nach dem Versand beschwerte sich die Wohltätigkeitsorganisation, dass der Verzug des Mailings eine ungewöhnlich niedrige Antwortquote bedingt hatte. Um die Diskrepanz im Spendenvolumen auszugleichen verlangte die Organisation € 200.000 Schadenersatz.
Eine Medienagentur erhielt von einer Bank den Auftrag, 1,5 Millionen Werbebriefe zu produzieren. Nach einer ersten Abnahmerunde stellte das Compliance Team der Bank eine Unsauberkeit im Text fest und ließ der Agentur eine neue, verbesserte Version des Textes zukommen. Die Agentur schickte die zweite Version des Mailings an die Druckerei, jedoch ohne diese von der Änderung in Kenntnis zu setzen. Diese druckte nichtsahnend 1,5 Millionen Kopien des falschen Werbebriefes. Erst nach dem Versand von 200.000 Briefen wurde der Fehler entdeckt.
Die Bank machte daraufhin einen Schaden in Höhe von über € 159.000 bei der Agentur geltend.
Da staunten die Berliner nicht schlecht, als sie auf einer neuen Ausgabe des Telefonbuches auf einmal das Münchner Rathaus als Titelseite des Berliner Telefonbuchs sahen.
„Eigentlich sollte Berlins Rotes Rathaus abgebildet sein, stattdessen ist es versehentlich das Neue Rathaus aus München geworden“, so ein Sprecher des verantwortlichen Verlags. Der Fehler sei angeblich in der letzten Produktionsphase entstanden. Ein Mitarbeiter habe zwei Bilddateien vertauscht.
Die immens hohe Auflage von 700.000 Exemplaren lässt einen sehr hohen Schadenersatzanspruch gegen die Agentur vermuten.
Wenn durch einen Übertragungsfehler eine Werbeaktion besonders erfolgreich wird - oder auch nicht...
Aufgrund eines folgenschweren Druckfehlers verklagte eine führende britische Supermarktkette eine Marketingagentur auf 1 Mio. Britische Pfund. In einer regionalen Zeitung wurden Produkte beworben, doch anstatt dem Kunden 2 für 1 zu versprechen, machte die Anzeige ein 3 zu 1 Angebot. Zudem waren auch noch die Supermarkt-Verkaufsstätten mit den falschen Anzeigen ausgestattet worden.
Da von jedem Produkt ein weiteres umsonst zum Angebot dazugegeben werden musste, belief sich der Schaden auf 1 Mio. Britische Pfund.
Ein Zahlendreher bei der Erstellung von Einladungen kann unangenehme Folgen haben...
Eine bei der Hiscox versicherte Werbeagentur hatte den Auftrag, eine große Kundenveranstaltung für eine Produkteinführung zu organisieren. Alles wurde perfekt organisiert, nur die Gäste fehlten. Aufgrund eines Zahlendrehers wurde eine Einladung mit einem falschen Datum verschickt.
Wegen dieses Fehlers musste die Veranstaltung wiederholt werden und es kam zu einer verzögerten Produkteinführung.
Die Wiederholung der Veranstaltung und die verzögerte Produkteinführung ergab einen Schaden in Höhe von 350.000 €.
Die Regulierung des Schadens erfolgte innerhalb von 4 Wochen, alle Beteiligten waren sehr zufrieden und die Geschäftsbeziehung war nach wie vor intakt.
Eine Medienagentur wurde von einer Ladenkette beauftragt, 1,8 Millionen Rubbelkarten als Teil einer Verkaufsförderungsmaßnahme zu produzieren. Während der Druckauflage bemerkte die Agentur, dass es Probleme mit der Folie über dem frei zu rubbelnden Feld gab und auf einigen Exemplaren diese sogar völlig abgelöst war. Um dem Problem auf den Grund zu gehen, wurde die Druckauflage sofort gestoppt. Die Analyse ergab, dass ein Mitarbeiter der Agentur dem Drucker falsche Anweisungen bezüglich der Positionierung der Rubbelfolie gegeben hatte. Leider waren zu dem Zeitpunkt der Erkenntnis schon 180.000 Rubbelkarten gedruckt worden.
Die Kosten für den Neudruck der Rubbelkarten beliefen sich auf € 89.000.
Die Ladenkette hatte zu diesem Zeitpunkt keine Beschwerde eingelegt, da sie sich des Problems noch nicht bewusst war. Innerhalb einer Woche waren sämtliche notwendigen Informationen zum Sachverhalt analysiert und der entstandene Schaden von € 89.000 reguliert. Das Verhältnis und der mit jährlichen € 443.000 dotierte Dienstleistungsvertrag mit der Ladenkette blieb dank schnellen Handelns unberührt.
Wie durch einen Tippfehler neue Hunderassen entstehen können, die es gar nicht gibt...
Unser Versicherungsnehmer übernahm für einen Jägertaschenkalender die Drucksatzerstellung. Neben Waffen und Bekleidung wurden auch unterschiedliche Jagdhunde beschrieben. Beim Korrekturlesen übersah man jedoch einen Druckfehler und schon wurde aus dem Schweißhund ein... naja, genau. Da ein Neudruck nicht mehr möglich war, überklebte man in jedem Kalender die falsche Bezeichnung.
Die Hiscox entschied aufgrund des hohen Zeitdrucks sofort, die Kosten für die Aufkleberaktion zu übernehmen.
Das Überkleben der falschen "Hunderasse" kostete insgesamt 25.000 € (ein kompletter Neudruck der Taschenkalender hätte 150.000 € gekostet)
Wenn man nach dem Downloaden die Urheberrechte vergisst...
Beim Surfen im Internet hat unser Kunde Gefallen an einigen Bildern gefunden, sie heruntergeladen und auf die eigene Website gestellt. Im Internet ist ja vieles kostenlos, dachte unser Kunde. Doch schon bald kamen die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und die Nachforderung für Lizenzen pro Bild und Verwendungsmonat.
Der Fall zeigt, dass man heutzutage bei der nicht erlaubten Verwendung von Bildern und Musik im Internet fast immer Urheberrechte oder gar Persönlichkeitsrechte anderer verletzen kann.
Der Schaden belief sich auf lediglich 3.500 €, weil man nachweisen konnte, dass die Bilder erst seit 2 Monaten auf der Website verwendet wurden.
Die Hiscox hat den Schaden übernommen, da Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Berufs-Haftpflichtversicherung vom Versicherungsschutz bei KuV24 erfasst sind.
Einer Mobile Marketing Agentur ist bei der Programmierung eines Codes für die Trinkbecher eines Kunden ein folgenschwerer Fehler unterlaufen:
Die Restaurantbesucher wurden unter der Verwendung heftigster Schimpfwörter dazu aufgefordert, den Code per SMS einzuschicken.
Das gesamte Kampagnenvolumen belief sich auf € 1,5 Mio. Dank schnellen Handelns und Vorbringens einer Lösung konnte ein Vergleich über € 50.000 plus Aussortierungskosten für unseren Versicherungsnehmer erzielt werden.
Eine Werbeagentur wurde von einem Backwarenproduzenten beauftragt, eine Kampagne auf Basis des „großmütterlichen“ Images der Firma zu entwickeln. Während der Recherche stößt ein Kreativmitarbeiter auf ein handgeschriebenes und besonders illustriertes Kochbuch.
Der Mitarbeiter bittet die Autorin, einige Schreibbeispiele und Illustrationsproben zu liefern, stellt dann jedoch einen Künstler ein, der auf Grundlage der Muster schließlich eine Kampagne entwickelt.
Daraufhin verklagt die Autorin die Werbeagentur, unter anderem wegen Copyright-Verletzung. Die Klage wird vor Gericht nach einem sechstägigen Verfahren zugunsten der Antragstellerin entschieden und ein Schadenersatz über 65.000 € verhängt.
(Quelle: mit freundlicher Genehmigung der Hiscox)
Eine Agentur für Neue Medien visualisierte eine Modenschau, unterlegte diese mit Musik und verbreitete das Event auch im Internet sowie als DVD in den weltweiten Filialen des Kunden. Anschließend meldete sich ein Musikverlag, dessen Werke verwendet worden waren.
Er forderte die Nachzahlung der Titelrechte und Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung in Höhe von € 36.000.
(Quelle: mit freundlicher Genehmigung der Hiscox)
Unser Marketing- und Mediaexperte musste im Auftrag seines Kunden, ein Automobilhersteller, einen Werbeprospekt für den Launch eines neuen Fahrzeugmodells drucken. Dabei wurde versehentlich eine falsche Druckvorlage verwendet.
Lediglich die Bilder wurden anders angeordnet, nicht jedoch der jeweils erklärende Begleittext. Aufgrund des Zeitdrucks wurde auf einen kompletten Nachdruck verzichtet. Dafür konnte durch geschicktes Austauschen der einzelnen Seiten alles korrigiert werden. Der Launch-Termin musste deshalb nicht verschoben werden.
Unserem Marketing- und Mediaexperten entstand dennoch ein Schaden von insgesamt 35.000 Euro, für den Nachdruck der korrekten Seiten und die Wochenendschichten.
Aufgrund der beitragsfreien Leistungserweiterung von Schäden bei Druck-, Streuungs- oder Herstellungsaufträgen war dieser Schadenfall mitversichert.
(Quelle: mit freundlicher Genehmigung der Hiscox)
Unser Versicherungsnehmer (VN) gestaltete eine Werbekampagne für einen Kunden. Dafür kaufte er Fotos eines Designer-Hauses direkt beim Fotografen.
Entgegen dessen Zusage haben weder der Architekt noch der Eigentümer des Hauses der Bildnutzung zugestimmt. Beide mahnen den VN ab und fordern ihn zur Unterlassung auf. Der Hauseigentümer macht Ansprüche wegen der Verletzung seiner Privatsphäre geltend. Und der Kunde des VN fordert Schadenersatz aufgrund der Stornierung der Werbekampagne.
Die Angelegenheit kann außergerichtlich beigelegt werden. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 195.000 Euro.
(Quelle: mit freundlicher Genehmigung der Hiscox)
Ein Mitarbeiter einer Marketing- und Werbeagentur öffnete bei einer eingehenden E-Mail-Nachricht einen für ihn unverdächtig aussehenden Anhang. Dabei handelte es sich jedoch um eine Schadsoftware, welche die auf dem System des Media-Experten abgelegten Dateien verschlüsselte. Betroffen waren sämtliche Angebotsschreiben, Aufstellungen über Projektstunden, Rechnungskopien etc.
Unmittelbar nach der Verschlüsselung erhielt die Agentur eine Nachricht, dass eine Entschlüsselung nur gegen Zahlung von Bitcoins erfolgen könne.
Hiscox unterstützte die Marketing- und Werbeagentur mit ausgewählten IT-Forensik- und -Krisendienstleistern, welche die Systeme kontrolliert herunterfuhren, vom nicht betroffenen Teil der IT trennten und die Daten aus dem Backup des Vorabends wiederherstellten. Das System war innerhalb von zwei Tagen wieder bereinigt und lauffähig.
Die Kosten für die IT-Dienstleister beliefen sich auf insgesamt 25.000 Euro.
(Quelle: mit freundlicher Genehmigung der Hiscox)
Hackern gelingt es, das Netz einer Direktmarketing-Agentur zu infiltrieren. Über mehrere Monate erhalten sie so unbemerkt Zugang zu der gesicherten Kundendatenbank. Die Agentur musste daraufhin alle betroffenen Kunden über den eingetretenen Datenverlust informieren. Allein die Portokosten beliefen sich auf weit über 200.000 €.
Wichtiger Hinweis: Nur über unser spezielles Zusatzmodul "Cyber- und Datenversicherung" können derartige Kosten abgedeckt werden.