Sublimite

Sublimite sind Unterdeckungssummen für bestimmte Teilrisiken (Rechtsverletzungen, EDV-Vermögensschäden, Produkthaftung, Folgeschäden etc.).

Beispiel:

  • Deckungssumme für Personenschäden: 1,5 Mio. €
  • Deckungssumme für Sachschäden: 1 Mio. €
  • Deckungssumme für Vermögensschäden: 1 Mio. €
  • Sublimit (steht nur im Vertragstext) für Media-Vermögensschäden 50.000 €


Ein Media-Haftpflichtvertrag sollte keine Sublimite vorsehen
. Sonst wird mit einer auf den ersten Blick hohen Versicherungssumme der Anschein erweckt, dass ein umfassender Versicherungsschutz besteht, im Schadenfall ist dann jedoch festzustellen, dass viele mitversicherte Teilrisiken nur unzureichend abgedeckt sind (z.B. Rechtsverletzungen limitiert auf  50.000 €). Bei der Media-Haftpflichtversicherung von KuV24-media gibt es keine Sublimite (abgesehen von der auf 100.000 € begrenzten Leistung für Eigenschäden bei der kleinen Versicherungslösung KuV24-media Small Business).

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Siehe auch