Selbstbehalt (oder auch Selbstbeteiligung) bedeutet, dass der Versicherungsnehmer von jedem Schaden grundsätzlich einen bestimmten Prozentsatz oder Festbetrag selbst tragen muss. So können Versicherungsbeiträge günstiger kalkuliert werden.
Faustregel: Je höher der Selbstbehalt, desto größer die Beitragsminderung.
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