Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist eine besondere Art der betrieblichen- bzw. beruflichen Haftpflichtversicherung. Sie trägt dem reinen Vermögensschadenrisiko bestimmter Berufsgruppen wie z.B. von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Notaren und Versicherungsmaklern Rechnung.
Beispiel:
Ein Rechtsanwalt wird von seinem Mandanten dafür „haftpflichtig" gemacht, weil versäumt wurde, wichtige Unterlagen bei Gericht fristgerecht einzureichen.
Für Anwälte, Steuerberater und Versicherungsmakler (ab Mai 2007) ist die Vermögensschadenhaftpflicht in Deutschland eine Pflichtversicherung. Aber auch für andere beratende Berufe z.B. in der Unternehmensberatung, IT-Consulting oder in der Media-Branche spielt die Vermögensschadenversicherung eine wichtige Rolle. (Reine) Vermögensschäden sind das idealtypische Risiko eines Media-Experten. Daher ist eine reine Vermögensschadenversicherung einer der wichtigsten Bausteine einer soliden Media-Haftpflichtversicherung.
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