Subunternehmer

allgemeine Definition SUBUNTERNEHMER

Zwischen dem Generalunternehmer und dem Subunternehmer besteht grundsätzlich ein Werkvertrag oder Dienstvertrag. Der Subunternehmer wird eingesetzt zur Erfüllung eigener Verbindlichkeiten des Generalunternehmers.

Subunternehmer sind im Rahmen der Versicherungsbedingungen zur Berufshaftpflicht für die Marketing-, Media- und Werbebranche sowie für Journalisten, Autoren & Blogger beitragsfrei eingeschlossen:
"Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die durch einen vom Versicherungsnehmer beauftragten Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen entstehen. NICHT versichert ist die persönliche Haftpflicht dieser Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen."
Das bedeutet , daß ein Subunternehmer vom Versicherer nach einer Schadenabwicklung in Regress genommen werden kann.

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