Ein Schlüsselschaden liegt vor, wenn fremde Schlüssel oder fremde Codekarten von Türen oder Schließanlagen verloren gehen, beschädigt werden, abhandenkommen oder gestohlen werden. Die Schlüssel müssen sich rechtmäßig im Besitz des Versicherungsnehmers oder seiner mitversicherter Personen befunden haben.
Es sind dann alle notwendigen Kosten für Änderungen oder Erneuerungen der Schlösser, Schließanlagen, Schlüssel oder Code-Karten sowie auch die vorübergehende Sicherungsmaßnahme für das betroffene Objekt im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung mitversichert.
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