Zusätzlich zum klassischen Haftpflichtrisiko kann bei manchen Media-Haftpflichtversicherern auch das Eigenschadenrisiko Ihrer vergeblichen Aufwendungen versichert werden, die durch den berechtigten Rücktritt des Auftraggebers entstehen können.
Die Leistungsobergrenze des Versicherers kann je Versicherungsfall auf einen Höchstbetrag begrenzt werden. Zusätzlich besteht ein Selbstbehalt von 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch der im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbehalt.
Beispiel:
Nach Verzögerungen und mehrfachem Nachbessern ist Ihr Kunde mit Ihrer abgelieferten Leistung immer noch nicht zufrieden und tritt vom Vertrag berechtigt zurück. Sie hatten für das acht Monate dauernde Projekt erhebliche Aufwendungen. Insbesondere müssen Sie auch Subunternehmer bezahlen, die Sie für das Projekt beauftragt hatten. Diese vergeblichen Aufwendungen bezahlt der Versicherer (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) auf Basis dieses Zusatzbausteines.
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