Durch das Prinzip der "offenen Deckung" sind generell alle branchentypischen Tätigkeiten ohne abschließende Aufzählung versichert, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. So sieht man mit einem Blick, wie weit der Versicherungsschutz reicht und welche Versicherungsausschlüsse im Bedingungswerk vorhanden sind.
Zurück zum Glossar