Der Geltungsbereich beschreibt den geographischen Teil, in welchen Ländern bzw. vor welchen Gerichten bedingungsbemäß Versicherungsschutz besteht.
Geographische Deckungsbereiche können sein:
Die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) verpflichtet seit Mai 2010 alle Dienstleister, ihren Kunden und Auftraggebern unaufgefordert das Bestehen einer Berufshaftpflicht-versicherung vorzuweisen. Insbesondere Informationen wie Name und Anschrift des Versicherers und der Geltungsbereich müssen darin enthalten sein.
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