Beim Eigenanteil (Franchise, Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Zuzahlung, Kostenbeteiligung) handelt es sich um den Anteil (bestimmter Prozentsatz oder Festbetrag), den der Versicherungsnehmer an jedem Schaden oder an der Versicherungssumme grundsätzlich selbst tragen muss.
Die Franchise kann vom Versicherer einmalig, pro Schadenfall oder pro Jahr erhoben werden.
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