Über die Änderungsanzeige (Jahresmeldung - online) erfährt die Versicherungsgesellschaft über eingetretene Risikoveränderungen, die im Rahmen von anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen nicht sofort mitgeteilt werden müssen.
Ergaben sich Änderungen für Ihren Versicherungsvertrag, prüft der Versicherer, ob der von Ihnen bezahlte Versicherungsbeitrag noch angemessen ist.
Um Ihnen jedoch lästigen "Papierkrieg" zu ersparen, konnte KuV24-media beim Versicherer eine Sonderregelung durchsetzen:
Sie werden einmal im Jahr per E-Mail von KuV24-media aufgefordert, Ihren Jahresnettoumsatz sowie Änderungen bei den versicherten Risiken anzugeben.
Damit müssen Sie statt des normalerweise geforderten mehrseitigen Fragebogens in Papierform lediglich den sehr vereinfachten Online-Fragebogen beantworten. Die Fragen kennen Sie dann bereits vom ursprünglichen Online-Antrag. Somit ist der Fall für Sie ganz schnell und unbürokratisch erledigt.