Ja, Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH sind. In diesem Fall kann zusätzlich Ihre freiberufliche Tätigkeit außerhalb der GmbH im Rahmen der Media Berufshaftpflichtversicherung mitversichert werden.
Die Mitversicherung wird über eine Nebenabrede unter den "Besonderen Deckungsvereinbarungen" im Versicherungsschein für Sie individuell dokumentiert. Außerdem müssen Sie in diesem Fall den Umsatz Ihrer mitversicherten Nebentätigkeit bei der Online-Jahresmeldung dem Umsatz der GmbH zurechnen und mit angeben.
Diese zusätzliche Leistungserweiterung erhalten Sie bei KuV24-media ohne Mehrkosten.
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