Durch die Vertrauensschaden-Deckung sind auch Vermögensschäden (finanzieller Schaden) in den Versicherungsschutz einbezogen, die Sie selbst durch Ihre Mitarbeiter und auch durch freie Mitarbeiter aufgrund Unterschlagung, Untreue oder Betrug erleiden.
Diese Mitarbeiter haben durch vorsätzliche Handlungen dem Unternehmen (=Versicherungsnehmer) einen Schaden zugefügt, die dann aufgrund unerlaubter Handlungen zum Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 823 BGB) verpflichtet sind.
Schadenbeispiel:
In einer größeren Werbeagentur manipulierte "positiv" eine Mitarbeiterin im Personalsachbereich ihre eigenes Gehalt. Dabei verbuchte sie Sonderzahlungen von anderen Mitarbeitern, unter Ausnutzung ihrer besonderen Vertrauensstellung, auf ihr eigenes Konto. Es entstand eine erheblicher finanzieller Schaden von mehreren zehntausend Euro.
Versicherungsschutz für diese Eigenschäden besteht sowohl für den Versicherungsnehmer wie auch für alle mitversicherten Tochtergesellschaften.
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