Für Haftpflichtversicherungen (z.B. bei Berufshaftpflichtversicherungen für die Marketing-, Media- und Werbebranche und für freiberuflicher Journalisten, Autoren oder Blogger) stellt die vereinbarte Summe(n) im Versicherungsschein die maximale Höchstentschädigung je Schadenereignis dar.
Im Bereich der Schadenversicherung (z.B. bei Berufshaftpflichtversicherungen) wird die Versicherungssumme auch als Deckungssumme bezeichnet.
Der Begriff Versicherungssumme bedeutet, dass im Schadenfall nicht die komplette vereinbarte Summe, sondern nur in Höhe des tatsächlichen Schadens, Ersatz geleistet wird. Reicht die Versicherungssumme (Deckungssumme) nicht aus, spricht man von einer Unterversicherung.
Die Versicherungssummen stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist jedoch auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt (sogenannte Maximierung).
Üblicherweise werden für Personen-, Sach- und (bei manchen Verträgen auch für) Vermögensschäden die Versicherungssummen einzeln ausgewiesen oder es steht eine pauschale Versicherungssumme für die genannten Schadenarten zur Verfügung.
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