Aufgabe des passiven Rechtsschutzes ist die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen durch die Versicherungsgesellschaft gegen den Anspruchsteller.
Unter passivem Rechtsschutz für den Media-Dienstleister und Media-Freiberufler im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung versteht man, dass der Versicherer Kosten für einen Rechtsstreit ersetzt, wenn Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz, gegen ihn gestellt werden. Dabei übernimmt der Haftpflichtversicherer die ggf. anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten.
Stellt sich im oft langwierigen Rechtsstreit heraus, dass den Unternehmer ein Verschulden trifft, begleicht der Versicherer darüber hinaus auch den Schaden im versicherten Umfang.
Es werden auch zusätzliche Kosten eines Verfahrens im Rahmen einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage übernommen.
Die Abwehr unbegründeter Ansprüche spielt für Freiberufler in der Medienbranche eine zentrale Rolle. Gerade im Bereich Rechtsverletzungen bietet das KuV24-media-Konzept umfassenden Abwehrschutz insbesondere bei Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, Namensrechten, Markenrechten, Wettbewerbsrechten, Lizenzrechten. Zurück zu FAQ - Häufige Fragen