Nein, durch die sogenannte offene Deckung (All-Risk-Deckung) der Berufshaftpflicht für die Marketing-, Media- und Werbebranche und für freiberufliche Journalisten, Autoren oder Blogger gibt es keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes für nach Vertragsschluss neu hinzugekommene Tätigkeiten oder Projekte, sofern diese nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Somit müssen neue Projekte und Tätigkeiten auch nicht dem Versicherer sofort gemeldet werden. Es reicht aus, dass im Rahmen der Online-Jahresmeldung (Änderungsanzeige) die angeforderten Fragen beantwortet werden. Sie sind nicht verpflichtet, weitere Informationen, die über die Online-Jahresmeldung hinausgehen dem Versicherer oder uns mitzuteilen.
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