Welche Berufe sind über die Media-Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Bei der Berufshaftpflicht von KuV24-media handelt es sich um eine offene Deckung, d.h. es sind alle mediatypischen Tätigkeiten für Kreative in den Bereichen Marketing & Werbung, Journalismus, Schriftsteller & Blogger oder Influencer versichert, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden.

Hierzu einige Beispiele 

  • Marketing-Berater
    Internetmarketing-Berater, Search Engine Marketer (SEM), Spezialisten der Suchmaschinen-optimierung (SEO), Social Media Marketer
  • Redakteure
    Online-Redakteure, Texter, Blogger, Verleger, Ghostwriting
  • Grafikdesigner
    Logodesigner, Designer, Entwickler von CI und CD Konzepten, Illustratoren, Audiodesigner, Fotografen
  • Webdesigner
    Mediengestalter, Kommunikationsdesigner, Produzenten von Werbe- und Imagefilmen und 2D und 3D Animationen, Programmierer
  • PR-Beratung
    PR-Management, Presse - und Öffentlichkeitsarbeit, Medienberatung, Medientraining, Markenkernanalyse
  • Markt- und Meinungsforscher
    Online Marktforscher, Entwickler von Werbepretests, Werbeposttests, Trendstudien, Wettbewerbsanalysen und Marktstudien
  • Call-Center
    z.B. in den Bereichen Kundendienst, Beschwerdemanagement, Marktforschung, Support, Hotline
  • Media Berater
    Media-Einkäufer, Mediaplaner, Mediadesigner

 

Wenn Sie Ihren Beruf hier nicht finden, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir klären kurzfristig, ob Ihr Beruf durch unsere Media-Haftpflichtversicherung abgesichert werden kann.

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