Warum beträgt die Laufzeit bei Wahl der "Hauptfälligkeit zum 01. Januar" i.d.R. mehr als 12 Monate?

Die Mindestlaufzeit des Media-Berufs-Haftpflichtvertrages beträgt grundsätzlich 12 Monate. Beginnt Ihre Versicherung unterjährig (also im Laufe eines Kalenderjahres), ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich der neu abgeschlossene Versicherungsvertrag bis zur Hauptfälligkeit des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet, im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.

Beispiel für „Hauptfälligkeit 01. Januar":

  1. Antragstellung und Versicherungsbeginn der Police am 23.09. des Jahres.
  2. Der Vertrag läuft bis zum 31.12. des Antragsjahres (= 3 Monate und 1 Woche) und das darauf folgende Jahr (also insgesamt 15 Monate und 1 Woche).


Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des zweiten Kalenderjahres. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.

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